Während physiotherapeutische Behandlungen mit Ausnahme eines Eigenanteils von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden können, erfolgt die Abrechnung von Osteopathie- und Heilpraktikerbehandlungen zunächst einmal auf privater Basis. Allerdings: Auch diese Behandlungen werden in den meisten Fällen von den Krankenkassen zumindest bezuschusst.
Unser Tipp: Informieren Sie Ihre Krankenkasse vorab über Ihren Wunsch, sich osteopathisch behandeln zu lassen. Dort werden Sie dann genau über die Höhe des Zuschusses und die genaue Vorgehensweise bei der Abrechnung informiert.
1. Kosten und Erstattung für die Osteopathie und Heilpraktikerleistungen
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung sind von Ihrem Beschwerdebild und von der durchgeführten Behandlung abhängig sowie von Ihrer Krankenversicherung.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie, sofern der Therapeut eine Osteopathische Ausbildung mit 1350 Unterrichtsstunden
abgeschlossen hat und sofern Sie ein Privatrezept Ihres Arztes für die Osteopathie erhalten. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Erstattungsmodalitäten. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie unter (Angaben ohne Gewähr) www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG UND ZUSATZVERSICHERTE
Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine osteopathische Behandlunge, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist. Wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker verfügen, werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung je nach Versicherungsumfang erstattet.
BEHANDLUNGSKOSTEN
Eine osteopathische Behandlung kostet in der Regel zwischen 80 und 95 Euro pro Sitzung.
Eine Heilpraktikerbehandlung kostet in der Regel zwischen 80 und 90 Euro pro Sitzung zzgl. anfallende Laborkosten etc.
Im Anschluss an Ihre Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie sofort per EC-Karte begleichen können. Barzahlungen können wir leider nicht akzeptieren.
AUSFALLGEBÜHREN
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie diesen bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn kostenlos absagen. Sollten Sie ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, müssen wir Ihnen den Ausfall leider mit vollem Betrag in Rechnung stellen.
Haben Sie Fragen bezüglich der Osteopathie und Heilpraktikerleistungen und deren Anwendungsmöglichkeiten? Bei offenen Fragen, können Sie uns gerne kontaktieren.
2. Kosten und Erstattung für die Physiotherapie
Die Erstattung der Kosten für Physiotherapie erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen oder über die private Krankenversicherung.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Die Kosten der Physiotherapie werden von den Krankenkassen übernommen. Als Patient zahlen Sie jedoch einen Eigenanteil als Rezeptgebühr. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 Euro, die pro Rezept (Rezeptgebühr) geleistet werden muss, und einer 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten der Physiotherapie. In unserer Praxis rechnen wir den 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
AUSFALLGEBÜHREN
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie diesen bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn kostenlos absagen. Sollten Sie ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, müssen wir Ihnen den Ausfall leider mit vollem Betrag in Rechnung stellen.
Haben Sie Fragen bezüglich der Physiotherapie und deren Anwendungsmöglichkeiten? Bei offenen Fragen, können Sie uns gerne kontaktieren.