Physiotherapie
Wenn Sie körperliche Beschwerden wie Störungen des Bewegungsapparats (Verspannungen, Gelenkschmerzen, Rückleiden, etc.) haben, sollten Sie zum Arzt gehen und diese untersuchen lassen. Bei Bedarf stellt Ihr Arzt/in ein Rezept für die Physiotherapie aus.
Ja. Terminvereinbarungen sind dringend notwendig damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft. Dafür rufen Sie einfach unter 02161/2700300 an oder nutzen unser Kontaktformular oder die Online-TerminreservierungOnline-Terminbuchung.
Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Für die Physiotherapie ist keine spezielle Kleidung erforderlich. Viele Behandlungen werden bei uns in Unterwäsche durchgeführt. Falls jedoch sportliche Übungen im Rahmen der Therapie im Vordergrund stehen, ist bequeme, sportliche Kleidung von Vorteil – dies können Sie gern mit Ihrem Therapeuten besprechen.
Da wir jedem Patienten feste Behandlungstermine anbieten und die Wartezeiten dadurch möglichst kurz halten, bitten wir Sie, Termine nur in dringenden Fällen abzusagen – und dies Montag bis Freitag spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin.
Sollten Sie einen Termin für Montag absagen müssen, informieren Sie uns bitte spätestens am Freitag. Sie können uns dazu eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail an info@osteomed-mg.de senden.
Zum ersten Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Ihre Heilmittelverordnung (Rezept),
- Ihren Befreiungsausweis (bei Zuzahlungsbefreiung),
- Ihren Terminplaner,
- sowie ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken für jede Behandlung.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis.
Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.
Generell: Ja um Ihnen lange Wartezeiten ersparen zu können.
Eine Behandlung dauert bei uns zwischen 20 und maximal 50 Minuten. Darin enthalten sind die Zeiten der Befundung (Beratungsgespräch) sowie die Terminvereinbarung. Es können auch doppelte Behandlungen hintereinander gebucht werden.
Je nach Ihrer Diagnose und Beschwerde Bild legt dein Arzt die Anzahl der Behandlungen fest. In den meisten Fällen variieren diese von 6 bis 18 Behandlungen abhängig von der Erkrankung und der Leitsymptomatik. Insgesamt sollte die physiotherapeutische Behandlung bis zur erfolgreichen Beseitigung der Beschwerden und Schmerzen durchgeführt werden.
Ja, unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Wir behandeln daher alle gesetzlich versicherten Patienten, sofern ein gültiges Physiotherapie-Rezept vorliegt.
In manchen Fällen ist es notwendig, ein vorgelegtes Rezept noch einmal durch den behandelnden Arzt überprüfen zu lassen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Als Physiotherapeuten sind wir dazu verpflichtet, die Rezepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Falls bestimmte Angaben nicht korrekt oder vollständig sind, müssen diese vom Arzt angepasst werden. Jede Korrektur muss dabei mit der Unterschrift und dem Stempel des Arztes versehen sein, damit das Rezept später von der Krankenkasse zur Abrechnung akzeptiert wird.
Ja, als gesetzlich Versicherter müssen Sie in der Regel eine Zuzahlung für Physiotherapie leisten. Diese Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und fällt an, wenn Sie eine physiotherapeutische Behandlung auf Rezept erhalten.
Die Zuzahlung besteht aus zwei Komponenten:
- 10,00 Euro pro Rezept.
- + 10% der Behandlungskosten. Dieser Betrag wird pro Behandlungseinheit berechnet.
Die Rezeptgebühr können Sie ganz bequem in unsere Praxis mit EC Karte bezahlen.
Die Zuzahlung ist Teil der Kostenbeteiligung, die der Gesetzgeber für viele medizinische Leistungen vorschreibt, um die Gesundheitskosten fair zu verteilen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.
Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen, um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Sie sollten vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,6%.
Osteopathie
Osteopathie ist eine ganzheitliche, manuelle Behandlungsmethode, die darauf abzielt, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Sie basiert auf dem Verständnis, dass der Körper als Einheit funktioniert und strukturelle, funktionelle und emotionale Aspekte berücksichtigt. Durch sanfte Techniken werden Blockaden gelöst und das Gleichgewicht im Körper wiederhergestellt.
In der ersten Sitzung erfolgt ein ausführliches Gespräch, bei dem wir Ihre Beschwerden und Krankengeschichte besprechen. Anschließend führen wir eine umfassende körperliche Untersuchung durch. Basierend auf diesen Informationen entwickeln wir einen individuellen Behandlungsplan und beginnen mit den osteopathischen Techniken, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
In der osteopathischen Behandlung kommen vor allem mobilisierende, manipulierende, aktivierende, beruhigende und ausgleichende Techniken zum Einsatz, die überwiegend mit den Händen durchgeführt werden. Dabei untersuchen Osteopathinnen und Osteopathen das parietale System (Bewegungsapparat, Knochen, Gelenke), das viszerale System (innere Organe), das craniosacrale System (Schädel, Gehirn, Hirnhäute, Kreuzbein) sowie das fasziale System (Muskeln, Bänder, Faszien, Bindegewebe, Arterien, Venen und Lymphgefäße).
Für die Behandlung wird häufig eine Kombination verschiedener Techniken gewählt. Dabei orientiert sich die Auswahl an der individuellen Verfassung der Patientinnen und Patienten sowie den angestrebten Behandlungszielen.
Für osteopathische Behandlungen benötigen Sie in der Regel kein Rezept. Allerdings übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Anforderungen und Erstattungsmöglichkeiten.
Ja, Osteopathie eignet sich auch für Kinder und Säuglinge. Die Behandlungsmethoden sind besonders sanft und berücksichtigen die spezifischen Bedürfnisse von jungen Patienten. Osteopathie kann bei Säuglingen z.B. bei Koliken, Schlafproblemen oder Entwicklungsverzögerungen unterstützend wirken.
Eine Osteopathische Behandlung dauert ca. 50 Minuten.
Die Anzahl der Sitzungen hängt von Ihren individuellen Beschwerden und Ihrem Heilungsprozess ab. In der Regel empfehlen wir zunächst 3–5 Sitzungen im Abstand von mehreren Wochen. Bei akuten Beschwerden kann auch eine einmalige Behandlung bereits Linderung verschaffen, während chronische Beschwerden oft mehrere Sitzungen erfordern.
Viele gesetzliche und private Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Die Höhe und der Umfang der Erstattung sind jedoch unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsvoraussetzungen zu informieren.
Für den ersten Termin bringen Sie bitte, falls vorhanden, aktuelle medizinische Befunde, Röntgenbilder oder MRT-Bilder mit. Falls Ihre Krankenkasse eine ärztliche Verordnung verlangt, bringen Sie diese ebenfalls mit. Ansonsten ist bequeme Kleidung ausreichend.
Ja, das ist kein Problem. Bitte informieren Sie uns jedoch mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie einen Termin absagen oder verschieben müssen. Bei Montagsterminen bitten wir um eine Absage bis Freitag. So können wir den Termin an andere Patienten weitergeben.
In bestimmten Fällen, wie bei akuten Infektionen, schweren Verletzungen oder bestimmten chronischen Erkrankungen, kann Osteopathie nicht empfohlen werden. Vor der Behandlung klären wir gemeinsam, ob Osteopathie für Ihre Situation geeignet ist, oder verweisen Sie gegebenenfalls an einen Facharzt.
Nach einer osteopathischen Behandlung können Sie sich oft entspannt und gelöst fühlen. Manche Patienten spüren direkt eine Besserung, andere erleben eine leichte Müdigkeit oder ein intensives Körperbewusstsein. Dies ist Teil des Heilungsprozesses und sollte innerhalb weniger Tage abklingen.
Generell können alle ÄrztInnen, unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung, eine Überweisung/Empfehlung für eine osteopathische Behandlung ausstellen.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie, sofern der Therapeut eine Osteopathische Ausbildung mit 1350 Unterrichtsstunden
abgeschlossen hat und sofern Sie ein Privatrezept Ihres Arztes für die Osteopathie erhalten. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Erstattungsmodalitäten. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie unter (Angaben ohne Gewähr) www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung sind von Ihrem Beschwerdebild und von der durchgeführten Behandlung abhängig sowie von Ihrer Krankenversicherung.
Eine osteopathische Behandlung kostet in der Regel zwischen 92 und 105 Euro pro Sitzung.
Im Anschluss an Ihre Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie sofort per EC-Karte begleichen können. Barzahlungen können wir leider nicht akzeptieren.
Sie können unsere Rechnung ganz einfach per E-Mail bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen. Sollten Sie gesetzlich versichert sein, senden Sie bei der ersten osteopathischen Behandlung die ärztliche Empfehlung zusammen mit unserer Rechnung an Ihre Krankenkasse.
Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrer Krankenversicherung und dem von Ihnen gewählten Tarif.
Um im Voraus Klarheit über die Erstattungsleistung Ihrer Krankenkasse zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Versicherungsunterlagen zu prüfen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung nachzufragen.
“Leben ist Bewegung.”
“Leben ist Bewegung.”
Andrew Taylor Still
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